Öffentliches Verfahrensverzeichnis Lohnsteuerhilfe Bad Cannstatt e.V.

gemäß § 4g Abs. Satz 1 i.V.m. § 4e Satz 1 Nr.1-8 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Name der verantwortlichen Stelle

Lohnsteuerhilfe Bad Cannstatt e.V., Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 99059/03992

Vorstände

Rudolf Kalik und Luitgard Kalik

Anschrift, Telefon, E-Mail

Badstr.15

70372 Stuttgart

Tel. 0711 955 98 07

Fax 0711 955 98 08

Email: info@lohi-bc.de

Internet: www.lohi-bc.de

Umsetzung des Datenschutzes

Die Lohnsteuerhilfe Bad Cannstatt e.V. ist ein Lohnsteuerhilfeverein, der sich im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse mit der steuerlichen Betreuung seiner Mitglieder beschäftigt. Der Schutz personenbezogener Daten ist uns daher auch auf Grund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht ein besonders wichtiges Anliegen. Deshalb beachten wir bei allen Aktivitäten und Kontakten die anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit.

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Steuerberatende und rechtsberatende Tätigkeiten im Steuerrecht im Rahmen der Beratungsbefugnisse eines Lohnsteuerhilfevereines mit Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und ggf. Übermittlung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Erstellung bzw. Erledigung der Steuererklärungen.
Personalverwaltung: Datenerhebung, -nutzung und -übermittlung zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung gesetzlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen.

Betroffene Personengruppen

Eigene Mitarbeiter, Auftraggeber bzw. Mitglieder und deren Familienangehörige, eigene Lieferanten, Dienstleister, Vertragspartner und Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen.

Art der gespeicherten Daten oder Datenkategorien

Name und Adresse, Ordnungsmerkmale, Kontaktpersonen, Angaben zu Bankverbindung, Geburtsdatum und Geburtsname, Beruf, Arbeitsverhältnisse, Familienverhältnisse, Güterstand, Staatsangehörigkeit, Steuernummern, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Angaben zu Sozialversicherungsnummern, Gesundheitsdaten soweit dies zur Erledigung des satzungsgemäßen Aufgaben erforderlich ist.
Im Bereich der eigenen Personalverwaltung werden zusätzlich Angaben zur Qualifikation, Ein- und Austritt in das Beschäftigungsverhältnis, Lohn-, Gehalts-, Renten- und Sozialversicherungsdaten, Bankverbindung, Abmahnungen ggf. Zeugnisse und Bewerbungsunterlagen gespeichert. Im Bereich der Telekommunikation werden Telefon-, Telefax-, Internet- und e-Maildaten gespeichert.
Im Bereich der Bearbeitung und Erstellung von Steuererklärungen werden Daten über steuerliche Verhältnisse gespeichert.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern denen die Daten mitgeteilt werden (§ 4e Satz 1 Nr. 6 BDSG)

Intern zuständige Sachbearbeiter, Finanzbehörden, Gerichte und sonstige Stellen, Personalabteilung und Buchhaltung der Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger, Bankinstitute zur Zahlungsabwicklung.

Regelfristen für die Löschung der Daten (§ 10 Satz 1 Nr. 7 BDSG)

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Mitgliederbetreuung oder zu den für die Speicherung genannten Zwecken erforderlich sind, soweit gesetzlich Aufbewahrungspflichten und -fristen dem nicht entgegenstehen. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.

Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten (§ 4e Satz 1 Nr. 8 BDSG)

Eine Übermittlung der Daten in Drittstaaten ist nicht geplant.

Technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten

Die gespeicherten Daten werden durch angemessene Vorkehrungen gegen den unberechtigten Zugriff durch Dritte geschützt. Dazu liegt ein internes Datenschutzkonzept vor, über dessen Umfang wir Betroffene gerne persönlich informieren.