Für unsere Mitglieder erstellen wir:

  • die Einkommensteuererklärung gemäß des § 4 Nr. 11 StBerG
  • eine Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
  • den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • den Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
  • den Antrag auf Wohnungsbauprämie
  • den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage
  • den Antrag auf Investitionszulage
  • den Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung

und 

  • übernehmen die komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
  • überprüfen ihren Steuerbescheid
  • vertreten Sie im Einspruch- und Klageverfahren
  • ermitteln für Sie die günstigste Steuerklasse

 

Wir bieten Ihnen eine ganzjährige individuelle Beratung 

  • zum Thema Steuersparmöglichkeiten
  • bei Fragen der Steuerklassenwahl
  • bei Fragen der Steuergestaltung
  • bei Fragen hinsichtlich ausländischer Einkünfte (Doppelbesteuerungsabkommen)
  • zum Thema Altersvermögensgesetz (Riester-Rente)
  • zum Thema Alterseinkünftegesetz (Rentenbesteuerung)

Für all diese Leistungen zahlen Sie jährlich nur einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag der je nach Höhe Ihrer Einnahmen festgelegt wird.

 

 


Ihre Lohnsteuerhilfe Bad Cannstatt e.V.
Wir schaffen das gemeinsam